Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Firma EX-BI-KU! GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält eine schriftliche Reisebestätigung mit Angabe des Abfahrtsortes. Der genaue Abfahrtsort- und zeitpunkt wird ihm ca. 14 Tage vor Reiseantritt mitgeteilt.
2. Bezahlung
Mit Erhalt der schriftlichen Bestätigung wird die Anzahlung wie auf der Rechnung ausgewiesen (20 % vom Reisepreis plus evtl. Eintrittskarten) fällig. Die Restzahlung muss bis 30 Tage vor Abreise ohne nochmalige Aufforderung erfolgen. Bei Anmeldung ab 30 Tage vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis zu zahlen. Zur Absicherung des Reisepreises erhält der Kunde einen Sicherungsschein gem. § 651 k BGB.
3. Änderungen
3.1 Bei vom Reiseteilnehmer veranlassten, nicht nur geringfügigen Änderungen wird je Reiseteilnehmer eine Bearbeitungsgebühr von 20, – Euro erhoben. Ergeben sich als Folge einer solchen Änderung für Mitreisende höhere Reisepreise, die nicht durch Storno- bzw. Änderungsgebühren ausgeglichen werden, so gehen eventuelle Preisdifferenzen zu seinen Lasten.
3.2 Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. Ansonsten wird die EX-BI-KU! GmbH den Kunden von Leistungsänderungen unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 8 Tagen eine kostenlose Umbuchung bzw. kostenlosen Rücktritt anbieten.
4. Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers
Dieser sollte im Interesse des Reiseteilnehmers schriftlich erfolgen. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatz-Reiseteilnehmer vorhanden) pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozent des Gesamtreisepreises:
Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
ab 30 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
ab 21 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
ab 14 Tage vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises
ab 7 Tage vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
ab 3 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises
am Tag des Reiseantritts 100 % des Reisepreises
Eintrittskarten sind nach Buchungsbestätigung sofort zu bezahlen. Bei Stornierung sind in jedem Fall die Kosten für die reservierten Eintrittskarten in voller Höhe zu tragen.
5. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters
5.1 Sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl für die Reise nicht erreicht werden, kann die Reise vom VA abgesagt werden.
5.2 EX-BI-KU! GmbH ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, sobald der Reiseteilnehmer seine eingegangenen Vertragspflichten verletzt.
6. Gewährleistung / Mitwirkungspflicht
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der Kunde verpflichtet, zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel unverzüglich bei einem Vertreter des Reiseveranstalters (Omnibusfahrer) oder bei diesem selbst anzuzeigen. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
7. Haftung
Die vertragliche Haftung der EX-BI-KU! GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit EX-BI-KU! GmbH für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8. Pass-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
Für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Impf- und Devisenbestimmungen des jeweiligen Landes ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
9. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
Ist einem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, sind Ansprüche innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber EX-BI-KU! GmbH schriftlich geltend zu machen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.
10. Sonstige Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
EX-BI-KU! GmbH,
An der Altmühl 24
92339 Beilngries
Tel. 0 84 61 / 60 67 30
Fax 0 84 61/ 60 67 329